Kostenlose Haushaltshilfe - ab Pflegegrad 1, bei Krankheit, Schwangerschaft oder nach Operationen
Pflegeberatung zum Erhalt Ihres Pflegegeldes - nach § 37 Abs.
Hauswirtschaftliche Versorgung oder stundenweise Betreuung
Sie haben bei Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer Operation Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder eine Betreuung. Die Kosten werden von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen. Wenn Sie mehr Informationen brauchen, rufen Sie uns doch einfach an oder klicken Sie auf den jeweiligen Button.
Bei Pflegebedürftigkeit von Pflegegrad 1 bis Pflegegrad 5
Wir können bei Pflegebedürftigkeit nach verschiedenen Leistungsgrundlagen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Hierzu zählen der Entlastungsbetrag, die Verhinderungspflege oder 40% der Pflegesachleistungen. Jeder, der einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse den Entlastungsbetrag von 125 € im Monat. Dieses Geld soll dem Pflegebedürftigen oder dem Angehörigen Entlastung bringen. Sie können den Betrag also für die stundenweise Betreuung oder Hauswirtschaft nutzen. Wenn der Pflegegrad schon länger besteht und noch keine Leistungen genutzt wurden, spart sich dieser Betrag an. Wenn z.B. der Pflegegrad seit 5 Monate besteht, stände ein Guthaben von 625 € zur Verfügung. Das angesparte Guthaben verfällt immer am 30.06. des jeweiligen Folgejahres. Die Leistung wird von Ihrer Pflegekasse übernommen. In der Regel können wir Ihnen 2 Stunden unserer Dienstleistung pro Woche anbieten, ohne dass Sie etwas zuzahlen müssen. Ihr Pflegegeld bleibt davon unberührt.
Haushaltshilfe über die Krankenkasse bei Schwangerschaft
Wenn es Ihnen aufgrund von Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist, Ihre Hausarbeiten selbst zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Beispiele für Kostenübernahme:
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Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe.
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Sie müssen ins Krankenhaus, zur Reha oder zur Kur.
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Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig mit folgender Cerclage.
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Sie haben frühzeitige Wehen.
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Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hin.
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Sie hatten einen Unfall während der Schwangerschaft.
Die Krankenkassen sind gemäß § 24h SGB V verpflichtet, die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen, auch wenn kein Kind im Haushalt lebt. In dem Gesetz steht: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann. Sollte Ihr Mann berufstätig sein, trifft auch die zweite Voraussetzung zu, dass keine weitere im Haushalt lebende Person die Hausarbeiten übernehmen kann. Sie erhalten die Haushaltshilfe so lange, sie sie benötigen. Sie müssen sich allerdings die Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Hebamme bestätigen lassen.
Im ersten Schritt sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Antragsformular für eine Haushaltshilfe anfordern. Wenn Sie Fragen zum Formular haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail, wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich. Die Haushaltshilfe aufgrund von einer Schwangerschaft ist zuzahlungsfrei, die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse.
Haushaltshilfe bei Krankheit
Wenn Sie aufgrund von einer Erkrankung nicht in der Lage, sind Ihre Hausarbeiten zu erledigen, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Beispiele für Kostenübernahme:
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Krebs
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Multiple Sklerose
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Fortgeschrittenes Rheuma
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Parkinson-Krankheit
Außerdem erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:
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Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V
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Medizinische Vorsorgeleistung (z.B. Kur)
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Häusliche Krankenpflege
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Medizinische Rehabilitation
Die Krankenkassen sind gemäß § 38 SGB V verpflichtet, die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen. Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe auch für mehr als 4 Wochen. Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Der Stundenumfang beträgt bis zu 8 Stunden pro Tag. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Die Zuzahlungen bei einer Haushalthilfe wegen Krankheit beträgt ca. 10 % der Kosten. Im ersten Schritt sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Antragsformular für eine Haushaltshilfe anfordern. Wenn Sie Fragen zum Formular haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail, wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.
Haushaltshilfe nach einer Operation
Wenn Sie nach einer Operation oder nach einem Unfall Ihre Hausarbeiten nicht selbst erledigen können, steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Beispiele für Kostenübernahme:
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Knochenbruch-Operation
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Mikrodiskektomie bei einem Bandscheibenvorfall
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Gallenblasenentfernung
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Hüftgelenksoperation
Außerdem erhalten Sie eine Haushaltshilfe, wenn Sie bereits Anspruch auf eine der folgenden Leistungen haben:
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Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V
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Medizinische Vorsorgeleistung (z.B. Kur)
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Häusliche Krankenpflege
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Medizinische Rehabilitation
Die Krankenkassen sind gemäß § 38 SGB V verpflichtet, die Kosten einer Haushaltshilfe zu übernehmen.
Gesetzlich haben Sie folgenden Anspruch: Lebt bei Ihnen kein Kind im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 4 Wochen. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Haushaltshilfe auch für mehr als 4 Wochen. Lebt bei Ihnen bereits ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen. Der Stundenumfang beträgt bis zu 8 Stunden pro Tag. Einige Krankenkassen übernehmen die Kosten für bis zu 52 Wochen und erhöhen zudem die Altersgrenze der bereits im Haushalt lebenden Kinder von 12 auf 14 Lebensjahre. Wir beraten Sie gerne speziell zu Ihrem Fall. Sollte Ihr Kind behindert und auf Hilfe angewiesen sein, besteht ebenfalls ein Anspruch auf bis zu 26 Wochen. Die Zuzahlungen bei einer Haushalthilfe wegen Krankheit beträgt ca. 10 % der Kosten.
Im ersten Schritt sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und ein Antragsformular für eine Haushaltshilfe anfordern. Wenn Sie Fragen zum Formular haben, senden Sie uns dieses bitte per E-Mail, wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.
Wir von mkb betreuung sind ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 a SGB XI und können direkt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse abrechnen.
Unsere Einsatzorte sind:
Dinslaken - Voerde - Hünxe - Wesel - Duisburg Nord - Oberhausen Schmachtendorf und Holten -Hamminkeln - Schermbeck